Ab 1. August 2025 wird die Feuerungskontrolle für kleine Feuerungen liberalisiert. Das bedeutet:
Besitzerinnen und Besitzer von Öl-, Gas- oder Holzheizungen (sogenannte „kleine Feuerungen“) können ab dem 1. August 2025 selbst entscheiden, wer die Kontrollen ihrer Heizungen durchführen soll.
Um die Qualität der Messungen zu gewährleisten, müssen sich Messunternehmen ab dem 1. April 2025 für die Kontrollen konzessionieren lassen.
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Verträge mit Feuerungskontrolleuren bis spätestens 31. Juli 2025 zu kündigen und die Gebührentarife zur Feuerungskontrolle aufzuheben. (BSIG, Ausgabe 11/2024)